Cybercrime
Laut Cybercrime Jahresbericht des BKA 2016 gibt es keine allgemein gültige Definition für Cybercrime. Üblicherweise versteht man darunter alle Straftaten gegen oder unter Ausnutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Cybercrime im weiteren Sinn: zur Planung, Vorbereitung und Ausführung wird Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) genutzt (Cybermobbing, Kinderpornografie etc.), Cybercrime im engeren Sinn: Angriffe auf Daten oder Computersysteme (Hacking, Datenbeschädigung etc.)