Cybercrime

Laut Cybercrime Jahresbericht des BKA 2016 gibt es keine allgemein gültige Definition für Cybercrime. Üblicherweise versteht man darunter alle Straftaten gegen oder unter Ausnutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Cybercrime im weiteren Sinn: zur Planung, Vorbereitung und Ausführung wird Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) genutzt (Cybermobbing, Kinderpornografie etc.), Cybercrime im engeren Sinn: Angriffe auf Daten oder Computersysteme (Hacking, Datenbeschädigung etc.)


    Quellenangabe:
  • Cybercrime Jahresbericht des Bundeskriminalamtes, 2016, S.10
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