Hass im Netz

Hasspostings sind aggressive, provozierende Postings im Internet.
Um einen Hasskommentar handelt es sich, wenn der Inhalt des Textes sich mehr als abwertend über eine Gruppe oder einen einzelnen Menschen äußert. Hasskommentare sind, anders als Meinungsäußerungen, ohne Begründungszusammenhang oder Argumente. Hasskommentare haben teilweise rassistische, sexistische, antisemitische, homophobe und gewaltverherrlichende Inhalte.
Hasspostings erfüllen häufig einen strafrechtlichen Straftatbestand. Ebenso können persönliche Diffamierungen strafrechtlich relevant sein. In Betracht kommen eine Reihe von Delikten, von Verhetzung und Cyber-Mobbing, die mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 verschärft bzw. eingeführt wurden, über Üble Nachrede, Beleidigung bis hin zu Delikten nach dem Verbotsgesetz, das nationalsozialistische Wiederbetätigung unter Strafe stellt.
Auch kann unter Umständen eine Löschung eines Beitrages auf Facebook erzwungen und je nach den Umständen des Falls auch Provider, z.B. Betreiber_innen der sozialen Medien Facebook, Twitter oder YouTube, zur Verantwortung gezogen werden.
Gerichtliche Entscheidungen räumen weiters denjenigen, die durch Hass- oder Schmäh-Postings verletzt werden, gegen die Betreiber_innen von Online-Foren Informationsrechte ein: Die Daten der Verfasser_innen der Postings müssen bekannt gegeben werden; die Berufung auf das Redaktionsgeheimnis ist unzulässig.


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