Erklärung aus dem Strafgesetzbuch: § 283 StGB (1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, 1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere...
Glossar-Anfangsbuchstaben: V
Verleumdung
Erklärung aus dem Strafgesetzbuch §297 StGB: (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung...